Vom Erstkontakt bis zur Ernährungsberatung


Erstkontakt
Gemeinsam klären wir in einem Telefonat oder per Mail Ihre Bedürfnisse und schauen, ob wir zusammen arbeiten möchten und ich sie ernährungstherapeutisch unterstütze. Für eine mögliche Krankenkassenbezuschussung, erläutere ich ihnen die möglichen notwendigen Unterlagen, wie die Notwendigkeitsbescheinigung und einen Kostenvoranschlag. Ohne Krankenkassen-Bezuschussung können wir auf Ihren Wunsch hin, auch gerne direkt einen Termin vereinbaren.
Beratung
Im persönlichen Gespräch besprechen wir Ihr derzeitiges Ernährungsverhalten und Ihre Lebenssituation. Auf der Basis Ihrer Bedürfnisse und Wünsche entwickele ich mit Ihnen zusammen ein speziell auf Sie und Ihre Alltagsbedingungen zugeschnittenes Ernährungskonzept. Unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Erfahrungen stellen wir umsetzbare, praktische Tipps aus den Bereichen Essen/Trinken, Entspannen und Bewegen für Sie zusammen. Auch eine wiederkehrende Begleitung zur schrittweisen Umsetzung und Festigung der Lebensstilmodifikationen ist möglich.


Wie und womit verordne ich eine Ernährungstherapie?
Die individuelle Ernährungstherapie nach §43 SGB V richtet sich an Menschen mit Erkrankungen und hat das Ziel, die Gesundheit wiederherzustellen, die Lebensqualität zu verbessern sowie Krankheitsverläufe zu lindern oder zu verzögern. Die medizinische Notwendigkeit kann durch eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes bestätigt werden. Eine Kostenerstattung der Ernährungsberatung durch die Krankenkasse, ist bei mir als zertifizierter Ernährungsberaterin grundsätzlich möglich. Dennoch empfehle ich meinen Klientinnen und Klienten, sich vor Beginn der Beratung bei ihrer Krankenkasse wegen einer möglichen Kostenbeteiligung zu erkundigen. Natürlich können Sie auch ohne Krankenkassenbezuschussung als Selbstzahler:in meine Beratung in Anspruch nehmen.
Kontakt
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Telefon
meine.ernaehrung@outlook.de
0177 26 00 669
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